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Definition · Strafrecht

Aussagenotstand

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Zwangslage von Zeugen, die durch eine wahrheitsmäßige Aussage sich selbst oder einen Angehörigen belasten müssten.

Zwangslage von Zeugen, die durch eine wahrheitsmäßige Aussage sich selbst oder einen Angehörigen belasten müssten.

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 49 Rn. 40; Lackner/Kühl/Heger, Heger, 30. Auflage München 2023, § 157 Rn. 2

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aussagenotstand — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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