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Definition · Zivilrecht

Ausschlagung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Durch das unselbststände Gestaltungsrecht der Ausschlagung erhält der potentielle Erbe die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Durch das unselbststände Gestaltungsrecht der Ausschlagung erhält der potentielle Erbe die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Quelle: Staudinger-BGB/Otte, Neubearbeitung Berlin 2017, § 1942 Rn. 1, 14.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/ausschlagung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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