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Definition · Zivilrecht

Ausschluss der freien Willensbestimmung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Ein Ausschluss der freien Willensbestimmung liegt vor, wenn jemand nicht imstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Geistesstörung zu bilden und nach den gewonnenen Erkenntnissen zu handeln.

Ein Ausschluss der freien Willensbestimmung liegt vor, wenn jemand nicht imstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Geistesstörung zu bilden und nach den gewonnenen Erkenntnissen zu handeln.

Quelle: MüKo-BGB/Spickhoff, 9. Auflage München 2021, § 104 Rn. 47.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/ausschluss-der-freien-willensbestimmung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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