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Definition · Öffentliches Recht

Außenbereich (§ 35 BauGB)

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Unter Außenbereich werden diejenigen Gebiete verstanden, die weder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile noch im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen.

Unter Außenbereich werden diejenigen Gebiete verstanden, die weder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile noch im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen.

Quelle: Stollmann, Öffentliches Baurecht, 13. Auflage München 2022, § 17 Rn. 1.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/au%C3%9Fenbereich-%C2%A7-35-baugb — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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