Die Behörde besitzt immer dann Auswahlermessen, wenn sie die Möglichkeit besitzt, aus mehreren denkbaren Maßnahmen zu wählen oder eine Maßnahme näher auszugestalten.
Es geht um das "Wie" des Handelns.
Quelle: Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 69 Rn. 4.
Noch keine Vorschläge. Sei der oder die Erste — du hilfst dem Autor und allen, die diesen Begriff später nutzen.