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Definition · Öffentliches Recht

Auswahlermessen

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Die Behörde besitzt immer dann Auswahlermessen, wenn sie die Möglichkeit besitzt, aus mehreren denkbaren Maßnahmen zu wählen oder eine Maßnahme näher auszugestalten. Es geht um das "Wie" des Handelns.

Die Behörde besitzt immer dann Auswahlermessen, wenn sie die Möglichkeit besitzt, aus mehreren denkbaren Maßnahmen zu wählen oder eine Maßnahme näher auszugestalten.

Es geht um das "Wie" des Handelns.

Quelle: Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 69 Rn. 4.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/auswahlermessen — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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