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Definition · Strafrecht

Ausweispapier

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Ausweispapiere sind amtliche Ausweise, also Urkunden, die dem Nachweis der Identität oder der persönlichen Verhältnisse dienen und von einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, ausgestellt wurden.

Ausweispapiere sind amtliche Ausweise, also Urkunden, die dem Nachweis der Identität oder der persönlichen Verhältnisse dienen und von einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, ausgestellt wurden.

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 38 Rn. 9; Lackner/Kühl/ Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 275 Rn. 1; Hecker, GA 1997, 526 ff.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/ausweispapier — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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